Änderungen zum Jahreswechsel 2025 auf 2026
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
zum Jahreswechsel treten verschiedene Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die für Sie von Bedeutung sein können:
Grundfreibetrag: Erhöhung auf 12.348 € (bei Zusammenveranlagung: 24.696 €).
Tarifeckwerte: Verschiebung der Steuerzonen – Spitzensteuersatz ab 69.879 €, Reichensteuer ab 277.826 €.
Pendlerpauschale: Erhöhung auf 38 Cent pro Entfernungskilometer, gültig ab dem ersten Kilometer.
Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2026.
Förderung der betrieblichen Altersvorsorge: Verbesserungen für Geringverdiener.
Aktivrente: Einführung einer neuen Rentenform für flexiblere Übergänge in den Ruhestand.
Ehrenamt: Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale steigt auf 3.300 € jährlich – steuerfrei.
Agrardiesel-Rückvergütung: Land- und Forstwirte erhalten wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel rückvergütet.
!Verschoben auf 2027!
Elektronische Steuerbescheide: Ab 2026 soll die Zustellung standardmäßig über das ELSTER-Portal gehen. Papierbescheide soll es sodann nur noch in Ausnahmefällen geben. Wer weiterhin Papier möchte, muss einen formlosen Antrag bei seinem Finanzamt stellen. Leider ist der genaue Ablauf von der Finanzverwaltung noch nicht 100% sicher. Wir informieren Sie, sobald uns nähere Informationen hierzu vorliegen.Mindestlohn: Steigt auf 13,90 € pro Stunde (2026) und 14,60 € (2027)
Minijob-Grenze: Erhöhung auf 603 € monatlich (2026) und 633 € (2027)
Mindestausbildungsvergütung: Steigt ab 2026 auf 724 € (1. Lehrjahr), 854 € (2. Lehrjahr), 977 € (3. Lehrjahr), 1.014 € (4. Lehrjahr)